60,- Euro Obergrenze für mobile Datendienste im Inland:
RTR-Verordnung tritt am 1. Mai 2012 in Kraft
Wien (TCO - 27.04.2012 09:30 Uhr) "Im Jahr 2011 betrafen mehr als 40 % aller Verfahren
in unserer Schlichtungsstelle Entgeltstreitigkeiten zu mobilen
Datendiensten, oftmals in der Höhe von mehreren hundert Euro. Mit der
von uns erlassenen Kostenbeschränkungsverordnung, die am 1. Mai 2012
in Kraft tritt und 60,- Euro als Obergrenze für das Überschreiten der
Datenvolumina für mobiles Internet im Inland vorschreibt, gehen wir
davon aus, ein weiteres effektives Instrument für den
Verbraucherschutz zur Verfügung zu stellen", weist Dr. Georg
Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich
Telekommunikation und Post, auf die neue RTR-Verordnung hin.
Zwtl.: Mehr als 60,- Euro können ohne Zustimmung nicht verrechnet
werden
Die Kostenbeschränkungsverordnung gilt nur für Verträge, die bei
mobilen Datendiensten eine Verrechnung nach Verbrauch vorsehen.
"Beinhaltet ein Tarifpackage für mobiles Internet ein monatliches
Datenvolumen von 15 GB und zahlt man nach Überschreitung dieses
Datenvolumens beispielsweise 25 Cent je zusätzliches MB, so
unterliegt man dem Schutz unserer Verordnung. Mehr als 60,- Euro -
zusätzlich zum vereinbarten Grundentgelt - dürfen hier nämlich für
das Überschreiten der vereinbarten Volumina mobiler Datendienste im
Abrechnungszeitraum dann nicht in Rechnung gestellt werden. Das hat
der Betreiber sicherzustellen", veranschaulicht Serentschy die
Bestimmung der Verordnung. "Nur auf ausdrücklichen Wunsch kann man
die Sperre bei seinem Betreiber wieder aufheben lassen."
Zwtl.: Sperre der mobilen Datendienste erfolgt automatisch
Wird der Wert von 60,- Euro erreicht, hat der Betreiber drei
Möglichkeiten. Er kann bis zum Ende des Rechnungszeitraumes den
Anschluss für Datendienste sperren, die kostenfreie Weiternutzung
zulassen oder die kostenfreie Weiternutzung mit einer
Bandbreitenbeschränkung auf zumindest 128 kbit/s zulassen. Richtet
der Betreiber eine Sperre oder Bandbreitenbeschränkung ein, muss er
hierüber per SMS informieren.
Zwtl.: Umfassende Informationspflichten für Betreiber
Die Verordnung verpflichtet die Betreiber weiters, vor Verbrauch
des im Vertrag inkludierten Datenvolumens oder bei Erreichen von 30,-
Euro an Überschreitungsentgelten - unter Berücksichtigung des
technisch Möglichen - zu informieren. Die Warnung erfolgt jedenfalls
durch ein SMS.
Ein Verzicht auf die Einrichtungen der Kostenbeschränkung ist je
Anschluss zumindest einmal pro Jahr kostenlos möglich, die
Wiedereinrichtung der Schutzmaßnahmen ist immer kostenfrei. Der
Verzicht kann jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers
und nur in Schriftform erfolgen.
Ein Informationsblatt zur Kostenbeschränkungsverordnung ist auf
der Website der RTR-GmbH unter folgendem Link verfügbar:
http://www.rtr.at/de/tk/InfoblattKostbeV. Die Verordnung sowie die
erläuternden Bemerkungen sind auf folgender Seite abrufbar:
http://www.rtr.at/de/tk/KostbeV.
Rückfragehinweis:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
MMag. Daniela Andreasch
Tel.: +43 (0)1 58058-106
mailto:daniela.andreasch@rtr.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/186/aom
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OTS0053 2012-04-27/09:30
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