BEREC veröffentlicht Ergebnisse zur Netzneutralität und neue
Leitlinien zur Konsultation
Wien (TCO - 30.05.2012 10:29 Uhr) Am 29. Mai 2012 wurden von BEREC, dem Gremium
Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, die
Ergebnisse einer Untersuchung zum Thema Regulierung des
Internetverkehrs und anderer Praktiken, die eine Einschränkung des
freien Internetzugangs in Europa bedeuten, veröffentlicht. Die Studie
wurde gemeinsam mit der Europäischen Kommission durchgeführt.
Basierend auf den Antworten im Rahmen einer Befragung von mehr als
400 europäischen Betreibern im Festnetz- und Mobilbereich stellen die
Ergebnisse eine Momentaufnahme des europäischen Marktes dar. BEREC
möchte mit der ersten Untersuchung dieser Art einen weiteren Beitrag
zur Diskussion dieses wichtigen Themas in Europa leisten.
Gleichzeitig wurden Konsultationen zu drei Dokumenten in
Zusammenhang mit Netzneutralität gestartet: die "Quality of Service
Guidelines" (Leitlinien zur QoS), ein Bericht zu
Differenzierungspraktiken und zugehörige Fragen zum Wettbewerb sowie
ein Bericht zur IP-Interconnection. Zuvor wurden die "Transparency
Guidelines" und der "Quality of Service Framework Report"
verabschiedet. Beide Dokumente wurden im Dezember 2011
veröffentlicht.
Zur Erklärung, wie die einzelnen Teile zusammengehören, hat BEREC
Erläuterungen veröffentlicht, die unter anderem folgende
Beobachtungen enthalten:
- Der IP-Interconnection-Markt hat sich bisher ohne nennenswerte
Interventionen durch die Regulierungsbehörden auf ihren jeweiligen
nationalen Märkten sehr gut entwickelt.
- Eine Trennung von Netz- und Diensteebene ist ein Charakteristikum
des Best-Effort-Internet und hat Innovationen und Wachstum
ermöglicht.
- Die Regulierung des Internetverkehrs und Differenzierungspraktiken
sind zwar nicht per se problematisch, könnten aber für fragliche
Zwecke oder in unangemessener Weise verwendet werden.
- Die Situation stellt sich in den einzelnen Mitgliedsstaaten
unterschiedlich dar. BEREC schlägt allgemeine Kriterien vor, anhand
derer die nationalen Regulierungsbehörden diese Praktiken auf
Einzelfallbasis in ihren jeweiligen Märkten beurteilen können.
BEREC zieht unter anderem folgende Schlussfolgerungen zum Thema
Netzneutralität:
- Durch den Wettbewerb soll das Verhalten der Betreiber diszipliniert
und die besten Angebote für Konsumenten sichergestellt werden. Dies
hängt aber in hohem Maße von der tatsächlichen Transparenz und der
Möglichkeit des Endverbrauchers zum einfachen Betreiberwechsel ab.
- Sowohl die nationalen Regulierungsbehörden als auch die
Endverbraucher sollten die Möglichkeit haben, die Leistung des
Internetzugangsdienstes und der Anwendungen, die über diesen
Internetzugangsdienst verwendet werden, zu kontrollieren.
- Wo Wettbewerb oder Transparenz nicht ausreichend ausgeprägt sind,
um allfällige Probleme zu behandeln, sollten es die vorhandenen
regulatorischen Instrumentarien (einschließlich der Anforderungen an
die Dienstequalität) den nationalen Regulierungsbehörden ermöglichen,
diese Probleme in Zusammenhang mit Netzneutralität vorläufig zu
behandeln (wobei noch nicht all diese Instrumentarien vollumfänglich
getestet wurden). Die nationalen Regulierungsbehörden sind bereit, im
Bedarfsfall jederzeit einzuschreiten.
BEREC setzt sich für das offene Internet ein und wird weiterhin
die Entwicklung am Markt genau verfolgen. BEREC wird sicherstellen,
dass die nationalen Regulierungsbehörden auf jegliche zukünftige
Entwicklungen im Bereich der Netzneutralität rasch und effektiv
reagieren können.
Zwtl.: Inhalt der Dokumente
Den von BEREC erhobenen Daten zum Internetverkehr zufolge
("Traffic management data") bieten die meisten Provider
Internetzugangsdienste ohne anwendungsspezifische Einschränkungen an.
Spezielle Techniken, wie die Sperrung oder Drosselung von
Peer-to-Peer-Verkehr oder VoIP (was häufiger im Mobil- als im
Festnetz vorkommt), könnten für die Konsumenten jedoch problematisch
sein. BEREC kommt unter anderem zum Ergebnis, dass mindestens 20 %
der Internetnutzer in Europa gewissen Einschränkungen bei ihrem
Zugang zu VoIP-Diensten unterliegen, obwohl dies von Land zu Land
unterschiedlich ist (abhängig zum Beispiel von der Anzahl der
Betreiber, die uneingeschränkten Zugang anbieten).
Der Bericht zu den Differenzierungspraktiken und den damit in
Zusammenhang stehenden Problemen bei der Netzneutralität stellt ein
Rahmenkonzept für die Analyse der Auswirkungen von
Differenzierungspraktiken, wie beispielsweise die Sperre oder
Priorisierung von Internetverkehr, auf den Wettbewerb und
Innovationen dar. In dem Bericht werden verschiedene, auf
Internetzugangsdienste angewendete Differenzierungspraktiken
untersucht und deren potenzieller Schaden für die Interessen der
Endkunden bzw. die negativen Auswirkungen sowohl auf den
elektronischen Kommunikationsmarkt als auch auf den
Content-Anwendungs- und Dienste-Markt betrachtet.
In den "Guidelines on quality of service in the scope of net
neutrality" (Leitlinien zur Dienstequalität im Rahmen der
Netzneutralität) werden die nationalen Regulierungsbehörden
informiert, wie und auf welche Art sie ihre Befugnisse zur Erlassung
von QoS-Mindestanforderungen gegenüber den Betreibern ausüben sollen,
um Verschlechterungen im Internet-Traffic zu verhindern. Sie
enthalten Leitlinien für die nationalen Regulierungsbehörden zur
Einschätzung der verschiedenen Regulierungsmöglichkeiten im Bereich
des Internet-Traffic unter Berücksichtigung des jeweiligen nationalen
Umfelds.
Das "Assessment of IP Interconnection in the context of net
neutrality" (Evaluierung von IP-Interconnection in Zusammenhang mit
Netzneutralität) untersucht die Geschichte der Entstehung des
unregulierten IP-Interconnection-Marktes zwischen Internet-Providern
und anderen Akteuren in der Wertschöpfungskette des Internet. Der
Bericht analysiert, wie sich Abweichungen von der Netzneutralität auf
der Ebene der Zusammenschaltung auswirken könnten, und beleuchtet
regulatorische Aspekte.
Das öffentliche Konsultationsverfahren zu den drei Dokumenten
läuft bis 31. Juli 2012. Reaktionen und Stellungnahmen bitte -
vorzugsweise in englischer Sprache - an das BEREC Program Management
unter pm@berec.europa.eu.
Rückfragehinweis:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
MMag. Daniela Andreasch
Tel.: +43 (0)1 58058-106
mailto:daniela.andreasch@rtr.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/186/aom
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OTS0082 2012-05-30/10:29
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