Elektroanlagen / Standinstallationen
- Anlagen und Geräte müssen den derzeit gültigen Vorschriften
des ÖVE (ETG, ETV, NspGV etc.) und des örtlichen EVU entsprechen.
- Elektroinstallationen innerhalb des Standes können durch ausstellereigene
Elektrofachkräfte oder von konzessionierten Fachfirmen
entsprechend der derzeit gültigen ÖVE – Bestimmungen
ausgeführt werden. Vor Zuschaltung der Stromversorgung ist
die fachgerechte Ausführung durch einen Abnahmebefund bei
der Info-Mitte zu bestätigen und vor Ort vorzulegen.
- Bei Verwendung von Leuchtröhren mit einer Nennspannung über 1000 Volt sind die technischen Unterlagen und Prüfbescheide
des Errichters bzw. Herstellers zum Zeitpunkt der Veranstaltungsabnahme
vorzulegen.
- Beleuchtungskörper sind im Handbereich der Verkehrswege
(Gänge) nicht zulässig. Angehängte Beleuchtungskörper sind gewichtsunabhängig durch zwei von einander unnabhängigen Aufhängevorrichtungen zu sichern. Der Einsatz von Kabelbindern
aus Kunststoff zur Befestigung von Beleuchtungskörper
und anderen Bauteilen ist nicht gestattet.
- Leuchten müssen eine Schutzscheibe, einen Schutzkorb oder
eine Fangeinrichtung besitzen, die das Herausfallen der Lampen
oder von Lampenteilen verhindert. Es ist ein ausreichender
Abstand zu brennbaren Materialien (Kennzeichnung der Leuchte
beachten) einzuhalten.
- Offene Lusterklemmen (Klemmstellen) sind unzulässig. Das
Verklemmen von Leitungen hat in allseitig geschlossenen Abzweigdosen
zu erfolgen.
- Für sämtliche Anlagen wird ein FI – Schutzschalter (RCD) mit
einem Nennstrom von 30mA verbindlich vorgeschrieben.
Sicherheitseinrichtungen:
Feuermelder, Druckknopfmelder, Rauchmelder, Hydranten- Feuerlöscherkästen
und andere als solche gekennzeichnete Sicherheitseinrichtungen
dürfen weder verbaut, verstellt oder als Dekorationsgegenstand genutzt
werden und müssen jederzeit klar
ersichtlich, erkennbar sowie uneingeschränkt benutzbar sein. Die
in den Hallen angebrachten Hydrantenkästen dienen ausschließlich
zur Brandbekämpfung und dürfen nur zu dieser verwendet
werden. Die Hallen 02 – 03 05 - 06 sowie das Foyer B sind mit einer
automatischen Sprinkleranlage versehen. Die Standgestaltung
muss so beschaffen sein, dass die in den angeführten Hallen vorhandenen
Sprinkleranlagen nicht unwirksam bzw. in ihrer Funktion
beeinträchtigt werden.
Hallengänge, Notausgänge:
Bitte beachten Sie, dass die vorgegebenen Gangbreiten unbedingt
einzuhalten sind und nicht durch Dekorationen, abgestellte
oder in den Gang hineinreichende Gegenstände eingeengt werden
dürfen (z.B. Schlitten von div. Maschinen, Fahnen, etc.).
Feuerwehrzonen
Die ausgewiesenen Feuerwehrzonen sowie die durch Halteverbotszeichen
gekennzeichneten Anfahrts- und Bewegungszonen
für die Feuerwehr sind ständig für den gesamten Zeitraum Aufbau – Messe – Abbau so freizuhalten, dass ein ungehindertes
Zufahren der Einsatzfahrzeuge sichergestellt ist. Bitte halten Sie
die Parkverbote in den Lade- und Feuerwehrzonen unbedingt ein.
Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und
den Sicherheitsflächen abgestellt sind, werden auf Kosten und
Gefahr des Besitzers entfernt. Wir haben als Veranstalter darauf
keinen Einfluss. Wir ersuchen um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe
bei der Einhaltung der behördlichen Auflagen. Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Parkplatz-Personals, um
einen raschen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten: Feuerpolizeiliche Auflagen:
Wir möchten darauf hinweisen, dass
die zur Dekoration verwendeten Materialien den feuerpolizeilichen
Richtlinien entsprechen müssen. Die Ausstattungsstoffe müssen
den brandschutztechnischen Bestimmungen (B1 = schwer brennbar,
Q1 = schwach qualmend und Tr = nicht tropfend) entsprechen.
Leicht brennbare Materialien wie naturbelassenes Stroh, Heu und
Rindenmulch sind grundsätzlich nicht erlaubt, bedürfen der Imprägnierung
und müssen bei der Messeleitung im Vorfeld angemeldet
werden (Feuerlöscher am Stand). Ausgestellte Kerzen dürfen
grundsätzlich nicht entzündet werden, Holzwolle zur Dekoration ist
verboten. Brennbare Flüssigkeiten oder Druckgaspackungen (z.B.
Spraydosen) dürfen nicht in Originalgebinden auf den Messeständen
präsentiert werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Exponate
nur als leere Attrappen – Gebinde zum Einsatz kommen. |