Deutsch | English StartseiteHome Alle Aussteller Kontakt Sitemap
frühjahrsordertage - Fachinfotage für den Elektrohändler

13. bis 14. Apr 2012
Messezentrum Salzburg

frühjahrsordertage
Fachinfotage für den Elektrohändler

Reed Exhibitions Messe Salzburg
 
Sicherheitsbestimmungen[zurück]

Elektroanlagen / Standinstallationen

  • Anlagen und Geräte müssen den derzeit gültigen Vorschriften des ÖVE (ETG, ETV, NspGV etc.) und des örtlichen EVU entsprechen.
  • Elektroinstallationen innerhalb des Standes können durch ausstellereigene Elektrofachkräfte oder von konzessionierten Fachfirmen entsprechend der derzeit gültigen ÖVE – Bestimmungen ausgeführt werden. Vor Zuschaltung der Stromversorgung ist die fachgerechte Ausführung durch einen Abnahmebefund bei der Info-Mitte zu bestätigen und vor Ort vorzulegen.
  • Bei Verwendung von Leuchtröhren mit einer Nennspannung über 1000 Volt sind die technischen Unterlagen und Prüfbescheide des Errichters bzw. Herstellers zum Zeitpunkt der Veranstaltungsabnahme vorzulegen.
  • Beleuchtungskörper sind im Handbereich der Verkehrswege (Gänge) nicht zulässig. Angehängte Beleuchtungskörper sind gewichtsunabhängig durch zwei von einander unnabhängigen Aufhängevorrichtungen zu sichern. Der Einsatz von Kabelbindern aus Kunststoff zur Befestigung von Beleuchtungskörper und anderen Bauteilen ist nicht gestattet.
  • Leuchten müssen eine Schutzscheibe, einen Schutzkorb oder eine Fangeinrichtung besitzen, die das Herausfallen der Lampen oder von Lampenteilen verhindert. Es ist ein ausreichender Abstand zu brennbaren Materialien (Kennzeichnung der Leuchte beachten) einzuhalten.
  • Offene Lusterklemmen (Klemmstellen) sind unzulässig. Das Verklemmen von Leitungen hat in allseitig geschlossenen Abzweigdosen zu erfolgen.
  • Für sämtliche Anlagen wird ein FI – Schutzschalter (RCD) mit einem Nennstrom von 30mA verbindlich vorgeschrieben.

Sicherheitseinrichtungen:
Feuermelder, Druckknopfmelder, Rauchmelder, Hydranten- Feuerlöscherkästen und andere als solche gekennzeichnete Sicherheitseinrichtungen dürfen weder verbaut, verstellt oder als Dekorationsgegenstand genutzt
werden und müssen jederzeit klar ersichtlich, erkennbar sowie uneingeschränkt benutzbar sein. Die in den Hallen angebrachten Hydrantenkästen dienen ausschließlich zur Brandbekämpfung und dürfen nur zu dieser verwendet werden. Die Hallen 02 – 03 05 - 06 sowie das Foyer B sind mit einer automatischen Sprinkleranlage versehen. Die Standgestaltung muss so beschaffen sein, dass die in den angeführten Hallen vorhandenen Sprinkleranlagen nicht unwirksam bzw. in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Hallengänge, Notausgänge:
Bitte beachten Sie, dass die vorgegebenen Gangbreiten unbedingt einzuhalten sind und nicht durch Dekorationen, abgestellte oder in den Gang hineinreichende Gegenstände eingeengt werden dürfen (z.B. Schlitten von div. Maschinen, Fahnen, etc.).
Feuerwehrzonen
Die ausgewiesenen Feuerwehrzonen sowie die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrts- und Bewegungszonen für die Feuerwehr sind ständig für den gesamten Zeitraum Aufbau – Messe – Abbau so freizuhalten, dass ein ungehindertes Zufahren der Einsatzfahrzeuge sichergestellt ist. Bitte halten Sie die Parkverbote in den Lade- und Feuerwehrzonen unbedingt ein. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt. Wir haben als Veranstalter darauf keinen Einfluss. Wir ersuchen um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Einhaltung der behördlichen Auflagen.

Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Parkplatz-Personals, um einen raschen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten:
Feuerpolizeiliche Auflagen:
Wir möchten darauf hinweisen, dass die zur Dekoration verwendeten Materialien den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen müssen. Die Ausstattungsstoffe müssen den brandschutztechnischen Bestimmungen (B1 = schwer brennbar, Q1 = schwach qualmend und Tr = nicht tropfend) entsprechen. Leicht brennbare Materialien wie naturbelassenes Stroh, Heu und Rindenmulch sind grundsätzlich nicht erlaubt, bedürfen der Imprägnierung und müssen bei der Messeleitung im Vorfeld angemeldet werden (Feuerlöscher am Stand). Ausgestellte Kerzen dürfen grundsätzlich nicht entzündet werden, Holzwolle zur Dekoration ist verboten. Brennbare Flüssigkeiten oder Druckgaspackungen (z.B. Spraydosen) dürfen nicht in Originalgebinden auf den Messeständen präsentiert werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Exponate nur als leere Attrappen – Gebinde zum Einsatz kommen.
Alle Aussteller Kontakt Sitemap 19. Mai 2012 10:33
Reed Messe Salzburg GmbH
Am Messezentrum 6, Postfach 285
A-5021 Salzburg
Tel: +43 (0)662 4477-0
Fax: +43 (0)662 4477-4809
www.messe.at - info@reedexpo.at
Impressum | Privacy Policy | Datenschutz | Copyright
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form
in Ausführung des Art. 7 B-VG auf Frauen und Männer in gleicher Weise
Diese Website verwendet google-Analytics.
© 2005-2011, Reed Exhibitions - www.reedexpo.com

Organisiert von Organisiert von Reed Exhibitions






Was auch immer Sie suchen, bei der frühjahrsordertage werden Sie garantiert fündig:


ZWEI KLICKS für mehr Datenschutz! Der 1. KLICK stellt die Verbindung zu Facebook her. Für die Empfehlung ist ein 2. KLICK notwendig. So können ohne Ihre Zustimmung keine Daten an Facebook übertragen werden.